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   OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07   

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https://dejure.org/2007,41970
OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07 (https://dejure.org/2007,41970)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.11.2007 - 1 Ss 311/07 (https://dejure.org/2007,41970)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. November 2007 - 1 Ss 311/07 (https://dejure.org/2007,41970)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1994 - 4 StR 730/93

    Zulässigkeit einer Revision bei Fehlen eines Revisionsantrags und einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07
    Zitierungen: Anschluss BGH, 13. Januar 1994, 4 StR 730/93 und OLG Jena, 11. Dezember 2006, 1 Ss 329/06.

    12 3. Hat das Amtsgericht - wie hier - die Rechtsbeschwerde oder den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde lediglich verfrüht aus Gründen, die gemäß § 346 Abs. 1 StPO seiner Prüfungskompetenz unterliegen, als unzulässig verworfen, so bedarf es keiner Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und erneuter Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach §§ 80 Abs. 3 Satz 1, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 1 StPO durch das Rechtsbeschwerdegericht selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1994, 4 StR 730/93 bei Kusch, NStZ 1995, 20; OLG Jena a.a.O. mit ausführlicher Begründung und Beschluss 1 Ss 25/03 vom 18.03.2003, jurisweb; BayObLG, Beschluss 1 ObOWi 216/00 vom 22.05.2000, jurisweb; OLG Karlsruhe Beschluss 3 Ss 31/90 vom 07.05.1991, jurisweb; a.A. OLG Zweibrücken a.a.O.).

  • OLG Jena, 11.12.2006 - 1 Ss 329/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07
    Zitierungen: Anschluss BGH, 13. Januar 1994, 4 StR 730/93 und OLG Jena, 11. Dezember 2006, 1 Ss 329/06.

    Deshalb ist auch für eine auf diesen Umstand gestützte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen kein Raum (OLG Jena, Beschluss 1 Ss 329/06 vom 11.12.2006; OLG Zweibrücken, Beschluss 1 Ss 107/02 vom 08.07.2002; beide in jurisweb).

  • BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89

    Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07
    Die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist begann gemäß §§ 80 Abs. 3 Satz 1, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Ablauf der Einlegungsfrist und zwar mit Beginn des auf den Ablauf der Einlegungsfrist folgenden Tages (BGHSt 36, 241, 242), d.h. am 3. Juli 2007.
  • OLG Zweibrücken, 08.07.2002 - 1 Ss 107/02

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde trotz verfrühtem Verwerfungsbeschluss

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07
    Deshalb ist auch für eine auf diesen Umstand gestützte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen kein Raum (OLG Jena, Beschluss 1 Ss 329/06 vom 11.12.2006; OLG Zweibrücken, Beschluss 1 Ss 107/02 vom 08.07.2002; beide in jurisweb).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.1991 - 3 Ss 31/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07
    12 3. Hat das Amtsgericht - wie hier - die Rechtsbeschwerde oder den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde lediglich verfrüht aus Gründen, die gemäß § 346 Abs. 1 StPO seiner Prüfungskompetenz unterliegen, als unzulässig verworfen, so bedarf es keiner Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und erneuter Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach §§ 80 Abs. 3 Satz 1, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 1 StPO durch das Rechtsbeschwerdegericht selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1994, 4 StR 730/93 bei Kusch, NStZ 1995, 20; OLG Jena a.a.O. mit ausführlicher Begründung und Beschluss 1 Ss 25/03 vom 18.03.2003, jurisweb; BayObLG, Beschluss 1 ObOWi 216/00 vom 22.05.2000, jurisweb; OLG Karlsruhe Beschluss 3 Ss 31/90 vom 07.05.1991, jurisweb; a.A. OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • BayObLG, 22.05.2000 - 1 ObOWi 216/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07
    12 3. Hat das Amtsgericht - wie hier - die Rechtsbeschwerde oder den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde lediglich verfrüht aus Gründen, die gemäß § 346 Abs. 1 StPO seiner Prüfungskompetenz unterliegen, als unzulässig verworfen, so bedarf es keiner Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und erneuter Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach §§ 80 Abs. 3 Satz 1, 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 1 StPO durch das Rechtsbeschwerdegericht selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1994, 4 StR 730/93 bei Kusch, NStZ 1995, 20; OLG Jena a.a.O. mit ausführlicher Begründung und Beschluss 1 Ss 25/03 vom 18.03.2003, jurisweb; BayObLG, Beschluss 1 ObOWi 216/00 vom 22.05.2000, jurisweb; OLG Karlsruhe Beschluss 3 Ss 31/90 vom 07.05.1991, jurisweb; a.A. OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 04.06.2018 - 2 OLG 120 Ss 29/18

    Verfrühte Revisionsverwerfung in offener Revisionsbegründungsfrist

    Dies ist nur dann auszuschließen, wenn die Verwerfungsentscheidung dem Revisionsführer erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zugestellt worden ist (vgl. Graf/Wiedner StPO 3. Aufl. § 346 Rn. 15 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.2017 - 2 Ss OWi 329/17 [bei juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2003 - 3 Ss 386/02 = NStZ-RR 2003, 204; vgl. auch BGH NStZ 1995, 20; OLG Jena, Beschluss vom 11.12.2006 - 1 Ss 329/06 = VRS 115 [2008], 427 und OLG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ss 311/07 [bei juris]).
  • OLG Oldenburg, 01.12.2014 - 2 Ss OWi 310/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verfrühtem Verwerfungsbeschluss vor

    Es kann dahinstehen, ob es in Fällen, in denen der verfrühte Verwerfungsbeschluss dem Betroffenen nach Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist zugestellt worden ist, einer Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses durch das Rechtsbeschwerdegericht und - bei tatsächlicher Säumnis dieser Frist - der anschließenden Verwerfung durch den Senat bedarf (so OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.07.2002, 1 Ss 107/02, juris) oder eine Aufhebung des angefochtenen Beschlusses nicht erforderlich ist (so OLG Koblenz, Beschluss vom 20.11.2007, 1 Ss 311/07, juris).
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